Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

26. 10. 2011

PILTZ: Innenausschuss stärkt Grundrechte bei nachrichtendienstlichen Befugnissen

BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zum Bundesverfassungsschutzgesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Der heutige Beschluss des Innenausschusses, dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu empfehlen, macht den Weg frei für eine echte Trendwende in der Innenpolitik. Nun kann und wird der Bundestag am Donnerstag die Stärkung des Grundrechtsschutzes bei nachrichtendienstlichen Befugnissen beschließen. Schon der Gesetzentwurf, auf den sich Bundesinnenminister und Bundesjustizministerin geeinigt hatten, war ein großer Schritt in die richtige Richtung. Nach ernsthafter und gründlicher Evaluierung wurden Befugnisse wie der Lauschangriff zur Eigensicherung gestrichen und die rechtsstaatlichen Hürden insgesamt angehoben sowie alle Maßnahmen erneut befristet.

Mit den von den Koalitionsfraktionen nun eingebrachten Änderungsanträgen wird der Rechtsschutz der Betroffenen weiter gestärkt. Mitteilungspflichten an Betroffene heimlicher Überwachungsmaßnahmen werden erweitert, so dass nachrichtendienstliches Handeln erforderlichenfalls überprüft werden kann.

Der Beschluss des Innenausschusses ist ein Gewinn für die Grundrechte und trägt zur Balance von Freiheit und Sicherheit in Deutschland bei.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
956-Piltz-Bundesverfassungsschutzgesetz.pdf (2011-10-26, 95.57 KB)


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